← BZO Oberengstringen · Inhaltsverzeichnis
Art. 21 · Abweichungen
BZO Oberengstringen · S. 8 · Original-PDF
1Abweichungen von Art. 20 sind nur zulässig, wenn durch die architektonische Gestaltung eine besonders gute Gesamtwirkung erzielt wird. Die Bewilligungsbehörde kann zur Beurteilung einen Fachberater gemäss Art. 64 beiziehen. 5/20
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.