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Art. 19 · Nutzweise
BZO Oberengstringen · S. 2 · Original-PDF
5 Art. 19 Nutzweise
1Es sind Wohnungen und mässig störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.