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Art. 26 · Industriezone Klus

BZO Zonenreglement Balsthal · S. 17 · Original-PDF

IK

1Zweck Die Industriezone Klus dient der (Weiter-)Entwicklung bestehender und Ansiedlung neuer Industriebetriebe.

2Nutzung Zulässig sind Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Übernachtungs- bzw. Hotelnutzungen sind nur im Zusammenhang mit dem FeuerwehrAusbildungszentrum zulässig. Nicht zulässig ist eine Hotellerie für externe Kunden sowie ein ergänzendes Gastronomieangebot.

3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.

4Gestaltungsplanpflicht Ein Gestaltungsplan ist in jedem Fall nötig für: – Bauten mit mehr als 20 Metern Höhe – Bauten und bauliche Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. – Verkehrsintensive Anlagen gemäss kantonalem Richtplan. Weiter gilt § 46 Abs. 3 PBG.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.