← BZO Zell · Inhaltsverzeichnis
Art. 55 · Platzbereich
BZO Zell · S. 17 · Original-PDF
In den im Plan Sonderbauvorschriften bezeichneten Bereichen ist eine platzartige, gute Gestaltung des Aussenraums vorzusehen. Diese Bereiche sind öffentlich zugänglich. Ziel ist, dass zwischen Strasse und den Hauptfassaden gemäss Baulinien eine homogene Fläche entsteht, welche für Fussgänger vorgesehen ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.