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Art. 34 · Wohnzone W2a

BZO Zell · S. 12 · Original-PDF

1Die geschlossene Bauweise ist zulässig.

2Der Anteil der dauernd gewerblich genutzten Fläche darf max. 1/2 der Gesamtnutzfläche betragen.

3Ein Untergeschoss darf nur talseitig sowie seitlich bis 40 % der Gebäudetiefe, mindestens aber 3 m, durch Abgrabungen freigelegt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.