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Art. 9 · Baubereiche für besondere Gebäude

BZO Winterthur · S. 7 · Original-PDF

1In den Baubereichen für besondere Gebäude dürfen keine neuen Hauptge­ bäude erstellt werden. An- oder Ersatzbauten sowie besondere Gebäude dürfen insgesamt höchstens 10% der zugehörigen Freifläche beanspruchen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.