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Art. 32 · Gestaltung

BZO Winterthur · S. 14 · Original-PDF

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1Dachdurchbrüche: Dachaufbauten sind nur im historischen Wohnbereich auf einem Drittel der Fassadenlänge des Wohnteils zulässig.

2Verweis: Einzelne Dachflächenfenster bis 0,8 m² Fensterfläche (Flügel­ mass) sind zulässig.

3Bezüglich der Bauweise und der Fassadengestaltung gelten die Vorschrif­ ten für die Kernzone KIII. 2.2 Quartiererhaltungszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.