← BZO Winterthur · Inhaltsverzeichnis
Art. 21 · 4. Dachdurchbrüche
BZO Winterthur · S. 10 · Original-PDF
1Dachaufbauten sind als Einzellukarnen auszubilden.
2Dacheinschnitte sind nur hofseitig zulässig. 2.1.4 Übrige Kernzonen (KIII)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.