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Art. 22 · Baubereiche

BZO Pfungen · S. 22 · Original-PDF

22 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 8.9 Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder Lage und GrösseBei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseingan ges ge -nügend grosse, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen, F ahr räder und Moto rfahrräder bereitzustellen. 8.10 Besondere Vorschriften für Areal-überbauungen Zulässigkeit1 Arealüberbauungen sind ausser in den Kernzonen in allen Bauzo-nen zugelassen, sofern keine Sonderba u vo rschriften bestehen. Arealfläche2 Die Arealflächen müssen mindestens folgende Ba u zonenflächen

umfassen:a) Zonen W 1.1, Wa 1.3, Wb 1.3, W 1.6, Z
3 '000
m2b) Zonen WG 2.0, W 2.4, WG 2.4
4 '000
m2c) Zonen I 3.0, I 5.0

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 22) verbindlich lesbar.

6'000 m2Besondere Bauvor-schriften

3Die Baumassenziffer ka nn gegenüber der Regelbau weise um max. 1/10 erhöht werden.Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt aus ser in der Zone W 1.1 nicht.In den Zonen W 1.6 und WG 2.0 ist eine Gebäudehö he von max. 10, 5 0 m zulässig.Gehört das Areal unterschiedlichen Zone n an, darf durch Ausnütz-ungsverschiebung die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Ausnützung bei Rege lbauweise übersteigen. Veränderungen an be-stehenden Arealüber-bauungen

4Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig wenn:

a)das ursprüngliche Überbauungskonzept beibehalten wird oder b) eine neue Arealüberbauung vorgelegt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.