Art. 21 · Grundsätzliche Anforderungen an Bauten, Anlagen und Umschwung
BZO Pfungen · S. 21 · Original-PDF
21 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Besucherabstellplätze4 Von den erforderlichen Abstellplätzen sind bei Meh r familien -häusern 10% als Besucherabstellplätze zu sätzlich zu erstellen und zu bezeichnen, mindestens aber ein Abstellplatz. Massgeblicher Bedarf5 In Gebieten mit guter Erschliessun g durch öffentliche Verkehrsmit-tel wird die Anzahl der zu erstellenden Pflichtparkplätze für Bewoh-ner, Beschäftigte, Besucher und Kunden auf den in der nachstehen-den Tabelle angegebenen Wert in Prozenten des Grenzbedarfs her-abgesetzt. Für die Zuteilung er einzelnen Grundstücke zu den Re-duktionsgebieten (Güteklassen) ist der zur Bau- und Zonenordnung gehörende Übersichtsplan „Reduktiongebiete Autoabstellplätze“ massgebend.Massgeblicher Bedarf in % des GrenzbedarfsBenutzerkategorieGüteklasseÖV- Ers chliessung chliessung Ers -
BewohnerBeschäftigteBesucher / KundenMin.Max.Min.Max.Min.Max.Klasse C70%120%70%100%70%100%Keine Klasse100%-100%-100%-Massgebend für die Abgrenzung des Reduktionsgebietes für das Verdichtungsgebiet beim Bahnhof ist der Plan im Anhang der BZO, welcher durch den Gemeinderat periodisch an veränderte Gege-benheiten der ÖV-Erschliessung angepasst wird. Die Zahl der zulässigen Fahrzeugabstellplätze für Bewohner, Be-schäftigte, Besucher und Kunden kann innerhalb der festgelegten Minimal-und Maximalvorschrift frei von der Bauherrschaft bestimmt werden.Ergibt die Berechnung der Abstellplätze keine ganze Zahl, werden Bruchteile am Ende der Berechnung aufgerundet.Besondere Verhältnisse6 Bei anderen Nut zungen und bei besonderen Verhältnissen, insbe-sondere in der Kernzone, kann die Zahl der Abstellplätze und derBesucherabstellplätze entsprechend den vorhandenen Verhältnis-sen bestimmt werden.Parkplätze für betriebsnotwendige Motorfahrzeuge wie Taxis, Lie-ferwagen und Aussendienstfahrzeuge dürfen zusätzlich zum Grenzbedarf erstellt werden.Für autoarme Nutzungen kann die Baubehörde den massgeblichen Bedarf tiefer festlegen, wenn durch ein Mobilitätskonzept eine re-duzierte Nachfrage nachgewiesen und mit flankierenden Mass-nahmen gesichert wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.