Art. 23 · Ersatzbauten und entsprechende Umbauten
BZO Pfungen · S. 23 · Original-PDF
23 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 8.11 Abfallbeseitigung und Kompostie-rung Lage und AnzahlBei Überbauungen mit 4 oder mehr Wohneinheiten ist an ge-eigneter Stelle ein Containerplatz zu erstellen und da u ernd zu erhalten.Bei Mehrfamilienhäusern ist an geeigneter Stelle die Mög lichkeit für das Errichten eines Kompostierplatzes nachzu weisen. 8.12 Besondere Vorschriften für Gestal-tungsplanpflichtgebiete Allgemeine Anforde-rungen 1Für die im Plan gekennzeichneten Bereiche ist ein Gestaltungsplan aufzustellen. 2Die Pflicht kann durch private Gestaltungspläne erfüllt werden. 3Bauten, Anlagen und deren Umgebung sind in den Gebieten mit Gestaltungsplanpflic ht so zu gestalten, dass eine gute ortsbauliche und architektonische Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt auch für die Gestaltung des öffentlich zugänglichen Raumes, von Plätzen und anderen Freiräumen. 4Ist eine zweckmässige Unterteilung möglich, können mehrere Gestaltungspläne innerhalb eines Gestaltungsplanpflichtgebietes aufgestellt werden. Dies setzt jedoch den Nachweisvoraus, dass das übrige Gestaltungsplanpflichtgebiet nicht in seiner Entwicklung be-einträchtigt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.