Art. 3 · Zonenplan und Ergänzungspläne
BZO Elsau · S. 6 · Original-PDF
1Die Abgrenzung der einzelnen Zonen sowie die Anordnungen innerhalb der Zonen sind im Zonenplan Mst. 1:5000, die Wald- und Gewässerabstandslinien in Plänen Mst. 1:500 dargestellt.
2Für die Kernzonen Oberschnasberg und Fulau sind die Kernzonenpläne Mst. 1:1000 verbindlich. Für die Kernzonen Unterschnasberg und am Bach / Unterschottikon sind die Detailpläne Kernzone Mst. 1:1000 verbindlich.
3Diese Pläne sowie die Festlegungen betreffend den Aussichtsschutz sind Bestandteile der Bau- und Zonenordnung und können in der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden.
4Massgebend sind auch die entsprechenden im Datensatz der amtlichen Vermessung erfassten Zonengrenzen und Abstandslinien.
5Die Wiedergabe des Zonenplanes im Anhang ist ohne Rechtsverbindlichkeit. Bau- und Zonenordnung Elsau vom 28. November 2025 Seite 2 2. BAUZONEN 2.1 Kernzonen
2.2.1 Gemeinsame Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.