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Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen
BZO Elsau · S. 6 · Original-PDF
Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende weitere Anordnungen festgesetzt: 1. Bestimmungen über Bebauung, Nutzweise und Lärmschutz:
a)Zulassung von Terrassenbauten in Wohnzonen
b)Mindestanteil Gewerbenutzung (mässig störendes Gewerbe zulässig) in Wohnzonen
c)Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung 2. Besondere Institute:
a)Waldabstandslinie
b)Gewässerabstandslinie
c)Aussichtsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.