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Art. 43 · Bei Fassaden von mehr als 18 m Länge sind die betreffenden Grundabstände
BZO Wangen-Brüttisellen · S. 16 · Original-PDF
um 1/3 der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m, heraufzusetzen. Diese Regelung gilt nicht Mehrlängenzuschlag − gegenüber Strassen und Wegen; − in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung für dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse; − in den Gewerbezonen; − in der Zentrumszone.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.