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Art. 44

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 16 · Original-PDF

1Für Besondere Gebäude im Sinne von § 49 Abs. 3 PBG gilt ein Mindestgrundabstand von 3.5 m. Besondere Gebäude

2Besondere Gebäude im Sinne von § 49 Abs. 3 PBG werden bei der Gebäudelänge und beim Mehrlängenzuschlag nicht berücksichtigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.