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Art. 24 · Gewerbezonen

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 12 · Original-PDF

1In den Wohnzonen sind Schrägdächer von max. 35° Neigung oder Flachdächer zulässig. Dachgestaltung (Wohnzonen)

2Dachein- und -ausschnitte dürfen zusammen mit den Dachaufbauten insgesamt 1/3 der betreffenden Fassadenlänge nicht überschreiten. Die massgebende Fassadenlänge richtet sich nach § 27 der ABV.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.