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Art. 8 · Wo Verkehrsbaulinien fehlen und nicht nötig sind, haben ober-

BZO Uster · S. 6 · Original-PDF

und unterirdische Gebäude gegenüber Strassen, Plätzen und Wegen wenigstens einen Abstand von 2,0 m einzuhalten. Bauweise 1. Stellung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.