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Art. 13
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 15 · Original-PDF
1Reklamen und Beschriftungen sind zurückhaltend zu gestal-
ten und müssen sich gut ins Orts- und Strassenbild sowie in
die Fassadengestaltung einordnen. Reklameanlagen
2Nicht gestattet sind Leuchtreklamen mit Ausnahme von ein-
geordneten Eigenreklamen von Gastwirtschaftsbetrieben auf
privatem Grund
Hinweise
Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.