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Art. 13

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 15 · Original-PDF

1Reklamen und Beschriftungen sind zurückhaltend zu gestal-

ten und müssen sich gut ins Orts- und Strassenbild sowie in

die Fassadengestaltung einordnen. Reklameanlagen

2Nicht gestattet sind Leuchtreklamen mit Ausnahme von ein-

geordneten Eigenreklamen von Gastwirtschaftsbetrieben auf

privatem Grund

Hinweise

Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.