← BZO Schwerzenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 12 · In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen, Läden sowie mässig …
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 15 · Original-PDF
störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.