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Art. 31 · Nutzweise
BZO Mönchaltorf · S. 13 · Original-PDF
Zulässig sind Wohnnutzungen und nicht störende Betriebe.
Grundmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.