← BZO Maur · Inhaltsverzeichnis
Art. 25 · Die zonengemässe Ausnützungsziffer kann um höchstens einen Zehntel erhöht werden
BZO Maur · S. 11 · Original-PDF
Die zonengemässe Ausnützungsziffer kann um höchstens einen Zehntel erhöht werden. Erleichterungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.