Art. 32 · Kreuzfirstbaukörper
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 10 · Original-PDF
Zone W1 Ost
1In der Zone W1 Ost (Tumiger-, Wildsbergstrasse) gelten folgende Bestimmun gen:
a)Die Summe der seitlichen Grenzabstände aller oberirdischen Gebäude muss je Parzelle, parallel zur Strasse gemessen, mindestens 15 m betragen.
b)Die Gebäudelänge beträgt maximal 20 m. Werden zwei Hauptgebäude durch ein oder mehrere Klein- und Anbauten aneinander gebaut, so definiert sich die Gebäudelänge durch Addition aller Gebäude. Zone W1 West
2In der Zone W1 West (Grafenwiesen-, Sandacherweg) gelten folgende Be stimmungen:
a)Flachdächer sind zulässig. Schrägdächer sind bis zu einer Neigung von max. 30° gestattet.
b)Die Gebäudelänge beträgt maximal 20 m. Werden zwei Hauptgebäude durch ein oder mehrere Klein- und Anbauten aneinander gebaut, so definiert sich die Gebäudelänge durch Addition aller Gebäude. 10
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.