Art. 29 · Herabgesetzter Grenzabstand
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 10 · Original-PDF
Dachgestaltung
1In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten sind nur Schrägdächer zulässig.
2Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der zugehörigen Fassadenlänge sein. In den Zonen W1 Ost und W1 West dürfen sie zudem die Traufe nicht durchbrechen.
3Im Schutzgebiet sind für die Belichtung von Dachgeschossen einzelne, in der Dachfläche liegende, hochrechteckige Dachflächenfenster bis max. 0.50 m2 Licht fläche zulässig.
4Nicht anrechenbare Dachgeschosse im Schutzgebiet sind über die Stirnseiten zu belichten.
5Flachdächer sind zu begrünen, soweit sie nicht als Terrasse genutzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.