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Art. 28 · Mehrlängenzuschlag

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 10 · Original-PDF

In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. Nutzweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.