Art. 3 · rot bezeichnete Gebäude
BZO Fällanden · S. 3 · Original-PDF
1Wo der Kernzonenplan Gebäude rot bezeichnet, sind für Umund Ersatzbauten Stellung, Aussenmasse und Erscheinungsbild des angegebenen Baubestandes zu übernehmen. Abweichungen
2Geringfügige Abweichungen von der vorgeschriebenen Stellung sowie kubischen Gestaltung sind zulässig, wenn dadurch verbesserte ortsbauliche, hygienische oder der Verkehrssicherheit dienende Verhältnisse geschaffen werden.
1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 6) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 3 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023
3Nicht rot bezeichnete Gebäude können nach Abs. 1 umgebaut oder ersetzt oder nach den Vorschriften gemäss Art. 8 neu gebaut werden. nicht rot bezeichnete Gebäude Ergänzungsbauten
4Bei nicht rot bezeichneten Gebäuden sind zusätzliche Ergänzungsbauten im Rahmen der Bestimmungen von Art. 9 bis Art. 12 zulässig, wenn dadurch keine wesentliche Verschlechterung des Ortsbildes eintritt. Art. 4 6) Baubereiche in der Kernzone KA
1Neubauten, ausgenommen unterirdische Bauten, Unterniveaubauten und Ergänzungsbauten gemäss Art. 3 Abs. 4, sind nur gestattet, wo der Kernzonenplan Baubereiche ausscheidet.
2Es darf auf die Baubereichsgrenzen gebaut werden.
3Im Baubereich I kann gemäss Art. 8 gebaut werden.
4Im Baubereich II sind nur Ergänzungsbauten zulässig, die:
–unter der erweiterten Dachfläche des Hauptgebäudes liegen
–eine Grundfläche von 40 m2 nicht überschreiten
–die Hauptgebäudegrundflächen damit um nicht mehr als 20 % vergrössern
Art. 5 6) Klein- und Anbauten
1Klein- und Anbauten sind auch ausserhalb der bezeichneten Gebäudegrundrisse oder Baubereiche zulässig. Vorbehalt
2Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Gewässerräume.
Art. 6 6) Ausenantennen --
6) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 4 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023
2. Kernzonen KB und KC
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.