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Art. 22 · Zulässigkeit

BZO Fällanden · S. 13 · Original-PDF

Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeanteil zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.