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Art. 4 · Nutzweise

BZO Dübendorf · S. 13 · Original-PDF

In Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen, Läden und mässig störendes Gewerbe zulässig. Nutzweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.