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Art. 39 · Hochhäuser

BZO Dübendorf · S. 53 · Original-PDF

1Hochhäuser sind in der Zentrumszone Z4, in der Industrie- und Gewerbezone IG3 (Hochbord), im Gebiet zwischen Chriesbach und Glatt, für welches die Gestaltungsplanpflicht gilt, und an der Kreuzung Wangenstrasse/Weidstrasse (Knoten Parkway) in der Industrie- und Gewerbezone lG4 zulässig.

2Für die Gebiete gemäss Abs. 1 ist die zonengemässe max. Gebäude- resp. Gesamthöhe aufgehoben. Für den im Ergänzungsplan "Zentrumszone Hochbord" bezeichneten Hochhausbereich West beträgt die maximal zulässige Gesamthöhe für Hochhäuser 60.0 m.

3In der Zentrumszone Z4 erfolgt der Nachweis der Verträglichkeit von Hochhäusern gemäss dem Teilrichtplan Zentrumszone Hochbord im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens.

4An der Kreuzung Wangenstrasse/Weidstrasse (Knoten Parkway) in der Industrieund Gewerbezone lG4 beträgt die maximal zulässige Gesamthöhe für Hochhäuser 40.0 m. Hochhäuser Seite 51

Zu Art. 39a Die GP-Pflicht gemäss § 48 Abs. 3 PBG stellt grundsätzlich eine noch ausstehende planungsrechtliche Festlegung dar, d.h. es beschlägt die planungsrechtliche Baureife des Gebiets. Die Beurteilung, ob sich die Verwirklichung eines Bauvorhabens auf eine noch ausstehende oder beantragte planungsrechtliche Festlegung - wie beispielsweise die Pflicht zur Erstellung eines Gestaltungsplans gemäss § 48 Abs. 3 PBG - nachteilig auswirken würde, ist einzelfallweise zu prüfen.

Im Gebiet Sonnenberg werden die massgebenden Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten, so dass deren Einhaltung mit einem Gestaltungsplan nachgewiesen werden muss.

Die Einhaltung der Lärmschutzverordnung ist bei allen Gestaltungsplänen nachzuweisen.

Die Vorgaben zum Bahnhof Nord bezwecken eine hohe Qualität und Integration der Bauten und Freiräume in das bestehende Umfeld, beim Eingangstor Wangenstrasse die Belebung und eine attraktive Gestaltung der Wangenstrasse.

Im Gebiet Nord wird aufgrund der topographischen Verhältnisse sowie eines städtebaulich guten Übergangs zum bestehenden Wohnquartier die zulässige Vollgeschosszahl auf 3 reduziert. Zum Auftakt der Wangenstrasse ist ein städtebaulicher Akzent zu setzen.

Gemäss Art. 16c, Abs. 1 und 3 wird der Grenzbau ermöglicht und Wohnnutzungen im Erdgeschoss Richtung öffentlicher Raum verhindert. Seite 52 4.6 Zone mit Gestaltungsplanpflicht Gestaltungsplanpflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.