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Art. 33 · Mehrlängenzuschlag

BZO Dübendorf · S. 47 · Original-PDF

1In der Kernzone Wallisellenstrasse K2, in den Zentrumszonen 1 und 2 und den Wohnzonen sind bei Fassaden von mehr als 20 m Länge die betreffenden Grundabstände um einen Fünftel der Mehrlänge heraufzusetzen.

2Die Mehrlängenzuschläge gelten nicht für dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse gemäss Art. 21 lit. c.

3Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen werden Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 7m unterschreitet, zusammengerechnet. Mehrlängenzuschlag

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.