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Art. 1 · Zonen

BZO Dübendorf · S. 7 · Original-PDF

Das Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zonen

Bauzonen

a)Kernzonen

–Kernzone Bahnhofstrasse

K1

–Kernzone Wallisellenstrasse

K2

–Kernzone Oberdorf, Wil, Gfenn, Hermikon,

K3

Dübelstein, Geeren, Gockhausen und Stettbach

b)Zentrumszonen

–Zentrumszone 1 Bahnhofgebiet

Z1

–Zentrumszone 2 Obere Bahnhofstr./Adlerstr.

Z2

–Zentrumszone 3a Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord Z3a

–Zentrumszone 3b Wangen- und Überlandstrasse

Z3b

–Zentrumszone 4 Hochbord

Z4

c)Wohnzonen

–Wohnzone zweigeschossig

W2a

–Wohnzone zweigeschossig

W2b

–Wohnzone zweigeschossig

W2c

–Wohnzone dreigeschossig

W3

–Wohnzone viergeschossig

W4

d)Industrie- und Gewerbezonen

–Industrie- und Gewerbezone 1

IG1 - Industrie- und Gewerbezone 2

IG2

–Industrie- und Gewerbezone 3

IG3 Seite 5

Freihaltezonen, Reservezonen und Landwirtschaftszonen werden nur in dieser Aufzählung erwähnt. Die Bauordnung hat hier nichts Näheres zu regeln. Die zulässige Nutzung der Freihaltezonen ergibt sich aus der Richtplanung und aus den §§ 40 und

62PBG, diejenige der Reservezone aus § 65 PBG, diejenige der Landwirtschaftszone aus Art. 16 RPG Zu Art. 2 Die Abgrenzung von Gebieten mit Zulassung von mässig störenden Gewerben, bzw. Gewerbeerleichterung deckt sich nicht mit der Zonen-abgrenzung (s. BO Art. 20 Abs. 3 und Art. 21). Gewässerabstandslinien regeln den Abstand von Gebäuden zu den Gewässern. Sie können ebenfalls örtliche Gegebenheiten berück-sichtigen. Dabei können sie bis auf 5m reduziert oder generell erhöht werden (vgl. PBG §§ 67, 263).

Dort wo Aussichtspunkte im bebauten oder bebaubaren Gebiet liegen, muss mit Baubeschränkungen die Sicht sichergestellt werden (PBG §§ 75, 203). Seite 6

e)Zone für öffentliche Bauten Oe

f)Erholungszonen - Erholungszone Schwimmbad EA

–Erholungszone Sportplätze EB

–Erholungszone Familiengärten EC

Freihaltezone F

Reservezone R

Landwirtschaftszone Lw

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.