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Art. 33 · Bauweise

BZO Pfäffikon ZH · S. 12 · Original-PDF

Rückwärtiges Zusammenbauen und Überschreiten der Bautiefe von 20 m sowie seitliches Zusammenbauen an der Grenze hinter einer Bautiefe von 20 m sind gestattet, sofern dadurch die Bewegungsfreiheit der Feuerwehr nicht gehemmt wird. Seite 12 von 18 E. Zone für öffentliche Bauten Bauweise

IG IIG II
Baumassenziffer max. m3/m26.59.0
Gesamthöhe max.15 m*20 m*
Grundabstand max.3.50 m3.50 m

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.