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Art. 35 · Abstellräume für Kinderwagen und ähnlichen Bedarf / Abstellplätze für Fahrräder

BZO Lindau · S. 19 · Original-PDF

1 Bei Mehrfamilienhäusern und Geschäftshäusern mit Publikumsverkehr sind genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und ähnlichen Bedarf zu erstellen. 2 Bei der Festlegung der Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Es gelten die normgemässen Richtwerte. Erforderliche Abstellplätze für Velos sind in der Regel auf dem Grundstück selbst zu erstellen. Die Abstellplätze für Velos müssen gut zugänglich und an zweckmässiger Lage angeordnet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.