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Art. 36 · Begrünung
BZO Lindau · S. 19 · Original-PDF
Flachdächer sind zu begrünen, sofern sie nicht als begehbare Terrassen dienen, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich zumutbar ist. Geeignete Teile des Gebäudeumschwunges sind zu begrünen, der Versiegelungsanteil ist möglichst gering zu halten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.