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Art. 30 · Bauweise

BZO Lindau · S. 17 · Original-PDF

Die geschlossene Bauweise ist in allen Zonen zulässig. In den Quartiererhaltungszonen ist die geschlossene Bauweise zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.