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Art. 7.3.3 · Bei allen übrigen Aussichtspunkten darf der Ausblick weder durch Bauten
BZO Hittnau · S. 13 · Original-PDF
7.3.3 Bei allen übrigen Aussichtspunkten darf der Ausblick weder durch Bauten, noch durch Bepflanzungen wesentlich geschmälert werden. Aussenantennen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.