← BZO Hittnau · Inhaltsverzeichnis
Art. 7.3.2
BZO Hittnau · S. 13 · Original-PDF
7.3.2 Für die Sicherstellung des Aussichtsschutzes beim Schlosshügel besteht für Bauten innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Aussichtsschutzbereiches eine Höhenbeschränkung bis maximal 686 m.ü.M.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.