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Art. 7.3.2

BZO Hittnau · S. 13 · Original-PDF

7.3.2 Für die Sicherstellung des Aussichtsschutzes beim Schlosshügel besteht für Bauten innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Aussichtsschutzbereiches eine Höhenbeschränkung bis maximal 686 m.ü.M.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.