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Art. 7.1.2 · Die kantonale Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren

BZO Hittnau · S. 12 · Original-PDF

7.1.2 Die kantonale Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.