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Art. 7.1.3 · Für Gebäude, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind …
BZO Hittnau · S. 12 · Original-PDF
7.1.3 Für Gebäude, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und deren grösste Höhe 4 m, bei Schrägdächern 5 m, nicht übersteigt, gilt ein allseitiger Grenzabstand von 3.5 m. Umgebungsgestaltung 7.1a Stützmauern und Einfriedungen sind namentlich durch entsprechende Höhen-, Stellungs- und Materialwahl auf den Strassenraum und die Nachbarschaft abzustimmen, sodass ein möglichst harmonisches Bild entsteht. Anforderungen der Verkehrssicherheit bleiben vorbehalten. Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.