← BZO Hittnau · Inhaltsverzeichnis

Art. 4.3.1 · Immissionen

BZO Hittnau · S. 11 · Original-PDF

4.3.1 Immissionen Es sind nicht oder mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.