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Art. 2.4.3 · Fenster
BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF
2.4.3 Fenster Grösse, Form, Gestaltung und Proportionen der Fenster sollen der herkömmlichen Weise entsprechen. Wo es für das Ortsbild wichtig ist, kann die Unterteilung der Fenster mit Sprossen, das Anbringen von Fenstereinfassungen und Fensterläden verlangt werden. 2.4.3.a Fenster bei ehemaligen Ökonomiegebäuden und Neubauten Bei Umbauten von ehemaligen Ökonomiegebäuden und Neubauten sind mit Rücksicht auf das Ortsbild auch andere Fensterformen und -grössen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.