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Art. 2.3.7 · Dachvorsprünge
BZO Hittnau · S. 7 · Original-PDF
2.3.7 Dachvorsprünge Das Dach ist allseitig vorspringend auszugestalten. Trauf- und Ortsgesimse sind schlank zu gestalten. In der Kernzone haben Dachvorsprünge traufseitig mind. 60 cm und giebelseitig mind. 30 cm zu betragen. Fassadengestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.