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Art. 2.3.6 · Dacheinschnitte
BZO Hittnau · S. 7 · Original-PDF
2.3.6 Dacheinschnitte Dacheinschnitte sind in der Kernzone Dürstelen und bei schwarz gekennzeichneten Gebäuden nicht zulässig. In den übrigen Fällen sind sie nur in überdachter Form gestattet. Bezüglich Gesamtbreite sind sie wie Dachaufbauten zu behandeln.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.