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Art. 2.1.5 · Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, sofern dies …

BZO Hittnau · S. 6 · Original-PDF

2.1.5 Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, sofern dies im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt. 2.1.6 Freiräume und markante Bäume In den im Kernzonenplan Dürstelen speziell bezeichneten Gebieten sind keine Bauten zulässig. Die speziell bezeichneten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. 2.1.7 Firstrichtungen Die Hauptfirstrichtung hat der Angabe im Kernzonenplan Dürstelen zu entsprechen. Grundmasse für Neubauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.