← BZO Hittnau · Inhaltsverzeichnis

Art. 2.1 · Massvorschriften für Um- und Ersatzbauten

BZO Hittnau · S. 5 · Original-PDF

2.1 2.1.1 Gebäudekategorien Innerhalb der Kernzone werden je nach Bedeutung für das Ortsbild die bestehenden Gebäude oder Gebäudeteile in drei Kategorien eingeteilt, für welche unterschiedliche Überbauungsvorschriften gelten. 2.1.2 Schwarz gekennzeichnete Gebäude Bei den im Ergänzungsplan schwarz gekennzeichneten Gebäuden oder Gebäudeteilen muss ein Um- oder Wiederaufbau, unbekümmert um kantonalrechtliche Massvorschriften, die bisherige Stellung, die kubische Gliederung sowie die vorhandene Fassaden- und Dachgestaltung beibehalten. 2.1.3 Fassadenlinien Gebäude mit bezeichneten Fassaden dürfen, unabhängig von Abstandsunterschreitungen, umgebaut, umgenutzt oder ersetzt werden, sofern die Stellung, Gestaltung, Abmessung und Gebäudehöhe der bezeichneten Fassaden beibehalten werden.

–5 - 2.1.4 Übrige bestehende Gebäude Die im Ergänzungsplan nicht bezeichneten Gebäude dürfen entweder gemäss Artikel 2.1.2 umgebaut oder ersetzt bzw. durch Neubauten gemäss Artikel 2.2 ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Gewässerraum und die Erfüllung der Gewässerfunktionen gesichert sind. Abweichungen vom bestehenden Gebäudeprofil sind im Interesse der Hochwassersicherheit und der Zugänglichkeit zum Gewässer möglich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.