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Art. 30 · Naturobjekte

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 15 · Original-PDF

1Der Stadtrat trifft Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von Natur­ objekten gemäss Zonenplan und Anhang 3 zu dieser Bauordnung.

2Der Stadtrat kann mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern Verträge über den Schutz und die Erhaltung von Naturobjekten abschliessen. 3. Kapitel: Besondere Planungsmittel § 30 Naturobjekte Bauordnung 49 Nr. Beschrieb Lage N. 1 Nagelfluhfindling Lüssirain N. 2 Geol. Profil untere Süsswasser-/obere Meeresmolasse Fridbach N. 3 Molasseaufschluss Liebfrauenhof Tschuepisweid N. 4 Nagelfluhfindling Bättlerrain N. 5 Wasserfall mit dreistufiger Sandsteintreppe Brunnenbach N. 6 Findlinge Schindellegi N. 7 Nagelfluhfindling mit Baumgruppe Schindellegi N. 8 Eiche Oberbrunegg N. 9 Nagelfluhfindling mit Bäumen Schindellegi Pkt. 947 N. 10 Nagelfluhband, Magerwiese Mittelmatt,

Schindellegi N. 11 Lindengruppe auf Moränenhügel mit Findlingen Hochwacht N. 12 Waldstauweiher mit Wasserfall über Sandsteinfels Stepbach N. 13 Zwei Linden auf Moränenkuppe Stutz N. 14 Sagenumwobender Nagelfluhfindling Tüfelstein Lärch N. 15 Nagelfluhfindling mit Bäumen Schwanden N. 16 Nagelfluhfindlinge Trubikerbach N. 17 Sandsteinschliffe Trubikon N. 18 Wasserfall mit Nagelfluhblöcken Mülibach N. 19 Molasseaufschluss Hünggigütsch N. 20 Fossiles Kalkalgenriff Steinibachhang N. 21 Wasserfall mit Sandsteinfelsen Otterswil N. 22 Wasserfall mit Sandsteinfelsen Hauenstein N. 23 Nagelfluhfindling auf Moränenkuppe mit Linde Oberhorbach N. 24 Findlinge Oberer Horbach N. 25 Findlinge Hintergeissboden N. 26 Sandsteinfeldswand am See Zigeunerplätzli N. 27 Steinbruchaufschluss Lotenbach N. 28 Findlinge Vorder Bannholz N. 29 Molasseaufschluss Räbrüti N. 30 Molasseaufschluss Alpli 50 Bauordnung Anhang 4 Zweckbestimmung der Zonen des öffentlichen Interesses Bauordnung 51 Zweckbestimmung der Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen Choller Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Freizeitanlagen bestimmt. Riedmatt Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Sport­ anlagen, für Quartier-Naherholungsraum und für die Schulanlage Riedmatt ­bestimmt. Riedmatt Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für den ­Kindergarten Riedmatt bestimmt. Herti Nord Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die ­Schulanlage Herti inklusive Reserve für ein Oberstufenschulhaus Zug West ­sowie Kulturbauten bestimmt. Herti Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für kirchliche und schulische Bauten bestimmt. Letzi Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die ­Primarschule und den Kindergarten Letzi bestimmt. Allmend Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die bestehenden Sportanlagen sowie deren Erweiterung bestimmt. 52 Bauordnung Altes Gaswerk Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für kantonale Schulen, für die kantonale Verwaltung und die ZVB bestimmt. An der Aa Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die ­kantonale Verwaltung bestimmt. Seeufer Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Erholungsund Freizeitanlagen sowie Kulturbauten entlang des Sees und für das Regierungsgebäude bestimmt. Neustadt Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für kirch­liche und schulische Bauten, für das Altersheim und Alterswohnungen bestimmt. Guthirt Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für kirchliche Bauten bestimmt. Industriestrasse Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Schul­ anlagen und den städtischen Werkhof bestimmt. Industriestrasse Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für das ­Jugendhaus bestimmt. Göbli 1) ... 1) Aufgehoben mit StRB vom 22. August 2017, in Kraft seit 24. November 2017 Bauordnung 53 Ibelweg Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für den Spielplatz bestimmt. Lüssiweg 17 und 19 Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Nutzungen wie Quartiertreff, Spielgruppe, Tagesstätte, Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie Quartierfreiraum bestimmt. Luegeten Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die ­Kantonsschule bestimmt. Loreto Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die ­Oberstufen-Schulanlage bestimmt. Schnäggeloch Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für den ­Spielplatz bestimmt. Aegeristrasse Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die ­kantonale Verwaltung bestimmt. Artherstrasse Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für das Casino und Seeuferanlagen bestimmt. St. Michael Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Schul­ anlagen, kirchliche Bauten, das Kloster Maria Opferung, den Friedhof sowie Alters- und Pflegeeinrichtungen bestimmt. 54 Bauordnung Rötel Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für das ­Wasserreservoir und einen Spielplatz bestimmt. Athene Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für kantonale Schulen und die kantonale Verwaltung bestimmt. Oberwiler Kirchweg Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die Schule für allgemeine Krankenpflege bestimmt. Waldheim Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für das Schwerstbehindertenheim und das Altersheim bzw. städtischen Wohnungsbau (preiswerte Kleinwohnungen für Jugendliche etc.) bestimmt. Gimenen Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Schulanlagen bestimmt. Schönegg Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die Station Zugerbergbahn und Parkplätze bestimmt. Oberwil Zentrum Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Seeuferund Freizeitanlagen sowie für kirchliche und schulische Bauten bestimmt. Oberwil Brunnenmatt Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für eine Spielwiese und schulische Bauten bestimmt. Bauordnung 55 Oberwil Station Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für den ­Zugang zum Bahnhof bestimmt. Oberwil Delta Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Seeuferanlagen bestimmt. Oberwil Ost Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für das ­Altersheim und Alterswohnungen bestimmt. Die bergseitige Erweiterung ist ­für Alters- und Pflegeheime sowie Freizeit- und Sportanlagen reserviert. Franziskusheim Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für die ­Psychiatrische Klinik bestimmt. Trubikon Diese Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für Seeuferanlagen bestimmt. 56 Bauordnung Zweckbestimmung der Zonen des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung Sumpf, Dorfbach Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für ­Freihaltung und Schutz des Dorfbaches bestimmt. Alte Lorze Nord Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung, Erholungsraum und Schutz des Lorzenlaufs bestimmt. Alte Lorze Süd Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Schutz des Lorzenlaufs bestimmt. Neue Lorze West Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Badeanlagen bestimmt. Neue Lorze Ost Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für ­Freihaltung und Uferschutz bestimmt. Göbli 1) ... Lüssi Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung, Naherholung und Uferschutz bestimmt. 1) Aufgehoben mit StRB vom 22. August 2017, in Kraft seit 24. November 2017 Bauordnung 57 Bergli Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Parkanlagen bestimmt. Guggi Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Parkanlagen bestimmt. Stadtmauer Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Sichtbarmachung der historischen Anlagen bestimmt. Sterenweg Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung, Waldabstand und Uferschutz bestimmt. St. Verena Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Naherholung bestimmt. Artherstrasse Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Seeuferanlagen bestimmt. Freudenberg Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung, Naherholung und Waldabstand bestimmt. Fridbach Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Uferschutz bestimmt. Mülimatt Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Grundwasserschutz bestimmt. 58 Bauordnung Mülibach Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Uferschutz bestimmt. Mülibach Seeufer Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung bestimmt. Artherstrasse Oberwil Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Seeuferanlagen bestimmt. Räbmatt Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung, Naherholung und Waldabstand bestimmt. Vordergeissboden Diese Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung ist für Freihaltung und Naherholung bestimmt. Bauordnung 59 Stadthaus 6300 Zug www.stadtzug.ch Stadtrat Stadtkanzlei

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