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Art. 29 · Neupflanzung von Hecken, Feldgehölzen, Ufervegetationen

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 15 · Original-PDF

Neue Pflanzungen von Gehölzen wie Hecken, Feldgehölze, Ufervegetationen und Hochstammobstgärten sind anzustreben. Sie können von der Stadt mit Beiträgen unterstützt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.