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Art. 50 · Mehrwertabgabe in der laufenden Ortsplanungsrevision

BZO Bauordnung Walchwil · S. 20 · Original-PDF

1Aufzonungen und Umzonungen, die im Rahmen der laufenden Ortspla­ nungsrevision (bis Ende 2025) erfolgen, lösen keine Mehrwertabgabe aus.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.