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Art. 46 · Ersatzabgabe

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF

1Wer die Vorgaben zur Erstellung von Abstellplätzen gemäss § 42 dieser Bauordnung unterschreitet, hat, sofern kein bewilligtes Mobilitätskonzept ge­ mäss § 42 Abs. 4 vorliegt, für jeden nicht erstellten Parkplatz eine Ersatzab­ gabe von CHF 8'000.00 zu entrichten, zuzüglich der seit Inkrafttreten dieser Bauordnung eingetretenen Teuerung gemäss Zürcher Baukostenindex.

5Gebühren und Abgaben

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.