← BZO Unterägeri · Inhaltsverzeichnis
Art. 46 · Ersatzabgabe
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF
1Wer die Vorgaben zur Erstellung von Abstellplätzen gemäss § 42 dieser Bauordnung unterschreitet, hat, sofern kein bewilligtes Mobilitätskonzept ge mäss § 42 Abs. 4 vorliegt, für jeden nicht erstellten Parkplatz eine Ersatzab gabe von CHF 8'000.00 zu entrichten, zuzüglich der seit Inkrafttreten dieser Bauordnung eingetretenen Teuerung gemäss Zürcher Baukostenindex.
5Gebühren und Abgaben
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.