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Art. 47 · Gebühren

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF

1Für die Behandlung von Baugesuchen ist eine dem Aufwand entsprechen­ de Gebühr zu entrichten.

2Auslagen für Gutachten und andere externe Kosten sind vom Baugesuch­ steller zusätzlich zu tragen. 22 Gemeinde Unterägeri 7.1-1

6Übergangs- und Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.