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Art. 4 · Wohnzonen

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 5 · Original-PDF

1Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt.

2Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.

3In der Wohnzone W1b ist auf eine besonders gute Eingliederung und Ge­ staltung zu achten. Bei der Wahl der Dachform und des Bedachungsmateri­ als ist dem Standort sowie der Umgebung der Baute Rechnung zu tragen. Firstrichtung und Dachneigung sind so festzulegen, dass sich die Baute gut ins Strassen- und Siedlungsgebiet einfügt.

4Für Gebäude in den Wohnzonen W1a und W1b ist die Einhaltung der Ge­ schossigkeit gemäss Einzelbauweise (1 Vollgeschoss) ein zentrales städte­ bauliches Anliegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.