Art. 4 · Wohnzonen
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 5 · Original-PDF
1Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt.
2Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.
3In der Wohnzone W1b ist auf eine besonders gute Eingliederung und Ge staltung zu achten. Bei der Wahl der Dachform und des Bedachungsmateri als ist dem Standort sowie der Umgebung der Baute Rechnung zu tragen. Firstrichtung und Dachneigung sind so festzulegen, dass sich die Baute gut ins Strassen- und Siedlungsgebiet einfügt.
4Für Gebäude in den Wohnzonen W1a und W1b ist die Einhaltung der Ge schossigkeit gemäss Einzelbauweise (1 Vollgeschoss) ein zentrales städte bauliches Anliegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.